General terms and conditions (GERMAN ONLY)

„Erwerb von Gutscheinen“


§ 1 Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen


1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für Leistungen (im Folgenden „Leistungen“) der VERBUND Tourismus GmbH mit der Geschäftsanschrift Europaplatz 2, 1150 Wien (im Folgenden „VTO“), Kontakt: Tel +43 (0) 50 313 23201 / E-Mail tourismus@verbund.com / Firmenbuchnummer FN 64940 a, Handelsgericht Wien / UID-Nummer ATU36804801; gegenüber Besucher:innen und sonstigen Vertragspartner:innen (im Folgenden „Vertragspartner:innen“).


1.2. VTO erbringt die Leistungen ausschließlich zu diesen AGB. Abweichende Bedingungen der Vertragspartner:innen bzw. Änderungen und/oder Ergänzungen der AGB durch Vertragspartner:innen sind unbeachtlich und nicht gültig, es sei denn, die VTO stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.


1.3. Diese AGB gelten für sämtliche Vertragsabschlüsse zwischen VTO und Vertragspartner:innen über den Erwerb von Gutscheinen in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Gutscheins jeweils gültigen Fassung.


§ 2 Leistungsbeschreibung


2.1. VTO betreibt in Österreich unterschiedliche Ausflugsziele an den Hauptstandorten: Malta Hochalmstraße (Brandstatt 36, 9754 Malta), Kaprun Hochgebirgsstauseen (Kesselfallstraße 98, 5710 Kaprun) und Schlegeis Alpenstraße (Zillertal Straße 69, 6295 Finkenberg). An diesen Ausflugszielen bietet VTO eine Vielzahl von Leistungspaketen in Form von Gutscheinen an, die auf der Website unter www.verbund.com/gutschein abgerufen werden können.


2.2. Der erworbene Gutschein kann an allen Ticket-Kassen am jeweiligen Standort entsprechend der Leistungsbeschreibung des Gutscheins eingelöst werden. Bei bestimmten Gutscheinen können besondere Einlösebedingungen gelten, wie z.B., dass vor Einlösung des Gutscheins eine Kontaktaufnahme mit VTO zwecks Terminvereinbarung Voraussetzung ist. Eine entsprechende Vorlaufzeit ist daher zu berücksichtigen. Aufgrund des Leistungsortes kann die Einlösung der Gutscheine ausschließlich auf die auf den Gutscheinen angeführten Stellen beschränkt werden.


2.3. Zur Auswahl stehen Wertgutscheine in Höhe einer bestimmen Summe in Euro und Leistungsgutscheine als Gutscheinpakete. Gutscheinpakete sind empfohlene Leistungspakete für vorab ausgewählte Leistungen bzw. Veranstaltungen. Leistungsinhalt und Leistungsumfang ergeben sich aus den auf den Gutscheinpaketen angeführten Leistungen. Zusatzleistungen und außerordentliche Leistungen werden auf dem Gutschein gesondert angeführt, sofern dem Käufer daraus ein Anspruch erwachsen soll.


2.4. Eventgutscheine sind nur an dem angeführten Tag einlösbar und mit einer Reservierung verbunden, bei sonstigem Verfall. Wertkarten und Wertgutscheine gelten nicht bei Events. Eine im Event inkludierte Berg- und Talfahrt gilt nur in Verbindung mit dem Event, eine Teileinlösung ist nicht möglich.


2.5. Weitere Leistungen sind auf der Website unter visit.verbund.com und shop.visit.verbund.com abrufbar. Die Darstellung und das Anpreisen der Leistungen auf der Website dient der Information der Vertragspartner:innen und stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar. Informationen zur terminlichen Verfügbarkeit sind ebenfalls auf der Website bzw. im Online-Formular bei den einzelnen Leistungen dargestellt.


2.6. Die im Zusammenhang mit den jeweiligen Leistungen verwendeten Fotografien dienen lediglich zur Veranschaulichung. Die Abbildungen sind unverbindlich und können von den tatsächlichen Leistungen abweichen.


2.7. Die auf der Website und auf dem Gutschein erfolgten Zeitangaben hinsichtlich der Dauer der jeweiligen Leistungen dienen lediglich als Anhaltspunkt und sind unverbindlich.


2.8. Für Druckfehler, Rechtschreibfehler oder irrtümliche Fehldarstellung wird jegliche daraus resultierende Haftung ausgeschlossen, sofern es sich um einen leichten Grad der Fahrlässigkeit handelt und der vorliegende Fehler das Maß des Zumutbaren nicht überschreitet.


§ 3 Preise


3.1. Es gilt der am Tag der Bestellung des Gutscheins angebotene Preis auf der Website.


3.2. Die angebotenen Preise verstehen sich, soweit im Einzelnen nichts Abweichendes geregelt ist, inklusive aller Steuern sowie Abgaben, zzgl. Verpackungs- und Versandkosten bei Lieferung in einem Versandkuvert.


§ 4 Zustandekommen des Vertrages / Bezahlung


4.1. Die Bestellung kann über die Website unter www.verbund.com/gutschein (siehe Punkt 4.2.) oder alternativ schriftlich über gutschein.tourismus@verbund.com (siehe Punkt 4.3.) erfolgen.


4.2. Beim Kauf eines Gutscheins über die Website erhalten Vertragspartner:innen die Möglichkeit mittels eines Bestellformulars sämtliche relevanten Daten anzugeben. Sobald Vertragspartner:innen nach Angabe aller relevanten Daten und unter Akzeptanz dieser AGB und Widerrufsbelehrung den Button "KOSTENPFLICHTIG BESTELLEN" betätigen, liegt ein verbindliches Angebot an VTO vor. Der Vertragsabschluss kommt grundsätzlich durch Annahme dieses Angebots durch VTO mit Versendung der Auftragsbestätigung per E-Mail, spätestens jedoch durch Versenden des Gutscheins zustande.


4.3. Bei Bestellung des Gutscheins via E-Mail, geben Vertragspartner:innen - unter Akzeptanz dieser AGB - mit der jeweils gewählten erfolgten Bestellung ein Angebot ab. Der Vertragsabschluss kommt durch Annahme seitens VTO durch Versenden der Auftragsbestätigung per E-Mail, spätestens jedoch durch Versenden des Gutscheins, zustande.

4.4. Die Gutscheine werden standardisiert nach Kreditkartenzahlung per Email zugestellt. Auf Wunsch wird der Gutschein auch per Post übermittelt, die Bezahlung erfolgt per Rechnung. Ebenso kann auf Wunsch des Käufers eine elektronische Rechnung übermittelt werden.


4.5. Vertragspartner:innen sind verpflichtet das vereinbarte Entgelt, zzgl. Verpackungs- und Versandkosten bei Lieferung in einem Versandkuvert, zu bezahlen.


4.6. Wertgutscheine enthalten aufgrund der Nichtzuordenbarkeit des Leistungsinhalts keine Mehrwertsteuer. Bei Gutscheinpaketen wird die entsprechende Steuer beim Einlösen berücksichtigt.


§ 5. Lieferung / Zustellung


5.1. Die Zustellung des Gutscheins erfolgt standardisiert per Email an die angegebene Emailadresse oder auf Wunsch per Post (in Österreich innerhalb von drei bis fünf Werktagen) bzw. per Express (in Österreich innerhalb von zwei Werktagen) an die bei der Bestellung angegebene Lieferanschrift. Auf die Versanddauer hat VTO keinen Einfluss. Für allfällige Verzögerungen bei der Lieferung wird keine Haftung übernommen.


5.2. Der Versand über den Postweg erfolgt nur innerhalb der Europäischen Union. Eine Lieferung außerhalb Österreichs kann bis zu zehn Werktage in Anspruch nehmen, Samstag, Sonntag sowie an den österreichischen Feiertagen ist kein Postversand möglich. Liefertermine für Bestellungen, die vor Feiertagen (insbesondere Weihnachten) erfolgen, können variieren.


5.3. Gutscheine sind nicht personengebunden. Für die Verwendung ist nur die Gutscheinnummer nötig. Jeder, der Kenntnis von der Gutscheinnummer hat, ist zur Verwendung berechtigt. Bei Verlust, vermutetem Verlust, Diebstahl oder Missbrauchsgefahr eines Gutscheins ist die unverzügliche Mitteilung an die VTO notwendig, um die Sperrung der Gutscheinnummern zu veranlassen. Für die unrechtmäßige Verwendung eines Gutscheins ohne vorherige Meldung übernimmt die VTO keine Haftung. Bitte wenden Sie sich in Verlustfällen umgehend an die VTO.


5.4. Bei Verlust oder Zerstörung des Gutscheins erfolgt kein Ersatz oder die Rückerstattung der Kosten.


§ 6 Gültigkeitsdauer und Umtausch


6.1. Die Gültigkeit beträgt für alle Gutscheine (siehe auch unter Punkt 2.3.) fünf Jahre ab dem Zeitpunkt des Gutscheinkaufs (Datum der Auftragsbestätigung). Innerhalb dieser Gültigkeit kann der Gutschein am jeweiligen Standort eingelöst werden. Nach Ablauf von drei Jahren ab Erwerb eines Leistungsgutscheins erfolgt eine automatische Umwandlung eines Leistungsgutscheins in einen Wertgutschein.


6.2. Gutscheinwerte oder einzelne Leistungsbestanteile des Gutscheins können nicht bar abgelöst werden und sind nicht mit vor Ort geltenden Rabatten oder Sonderkonditionen, wie Gäste- oder Bonuskarten, kombinierbar. Bei geringerer Konsumation eines Gutscheinpakets besteht kein Rückerstattungsanspruch des Differenzbetrages, da es sich um ein Gesamtpauschalangebot handelt. Sollte bei einem Wertgutschein die Konsumation geringer ausfallen als der Wert des Gutscheins, bleibt der Restbetrag erhalten bzw. erhalten Sie einen neuen Gutschein über den Restbetrag.


6.3. Die Gutscheine bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der VTO und erlangen erst nach Eingang des kompletten Betrages Gültigkeit. VTO behält sich zudem das Recht vor, die Gültigkeit der Gutscheine im Rahmen der automationsunterstützten Verarbeitung zu blockieren.


6.4. Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist binnen weiteren vier Jahre die Ausstellung eines Duplikats des abgelaufenen Gutscheins möglich.


6.5. Nicht verwendete Gutscheine können innerhalb ihrer Gültigkeit jederzeit gegen andere Gutscheine umgetauscht werden. Der Gültigkeitszeitraum des ursprünglichen Gutscheins wird auch für den umgetauschten Gutschein beibehalten. Versandkosten für den neuen Gutschein sind vom Inhaber zu tragen.


6.6. Beim Umtausch gegen einen Gutschein mit höherem Preis kommt der Differenzbetrag zwischen dem Gutscheinwert und jenem des neu gewählten Gutscheins zur Verrechnung.


6.7. Gutscheine aus Gewinnspielen unterliegen den jeweiligen Gewinnspielbedingungen und sind generell vom Umtausch ausgeschlossen. Eine Anrechnung auf andere Produkte ist ebenfalls nicht möglich.


6.8. Alle Gutscheine sind übertragbar (siehe auch Punkt 5.3.).


§ 7 Haftung und Gewährleistung


7.1. VTO haftet allgemein gegenüber Vertragspartner:innen nach den allgemeinen schadenersatzrechtlichen Vorschriften.


7.2. VTO haftet nicht für Schäden durch Dritte, und auch nicht für Schäden bzw. den Ausfall der Erbringung der Leistungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer von VTO nicht zu vertretende Umstände.


7.3. VTO übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Benützung aller Leistungsangebote jederzeit uneingeschränkt erfolgen kann. Sollte der Gutscheinverkauf aus etwaigen Gründen zeitweilig nicht verfügbar sein, so besteht kein Haftungsanspruch potenzieller Vertragspartner:innen gegenüber VTO. Dasselbe gilt für notwendige Wartungszeiträume.


7.4. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von VTO auftreten, wird VTO bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge der Vertragspartner:innen bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Vertragspartner:innen sind verpflichtet, das ihnen Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen sind sie verpflichtet, VTO rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.


7.5. Etwaige Ansprüche der Vertragspartner:innen gegen VTO sind zeitnah nach Ende des Schadenseintritts schriftlich geltend zu machen, anderenfalls gelten diese als erloschen.


7.6. Die Abgabe aller Gutscheine erfolgt nur in Haushaltsmengen. Der gewerbliche Wiederverkauf von Gutscheinen ist untersagt, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Hinsichtlich eines Verstoßes gegen die Bestimmungen behält sich VTO alle Rechte und Ansprüche vor, insbesondere die Geltendmachung von Schadensersatz.


§ 8 Rücktritt durch VTO


8.1. VTO ist bis zur Erbringung der Leistungen / Verwendung des Gutscheins berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:


(a) höhere Gewalt oder andere von VTO nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen. Dazu zählen v.a. Wetterverhältnisse, die die Durchführung der Leistungen nicht möglich machen und / oder eine erhöhte Gefahr für Vertragspartner:innen bzw. für die Reisegruppe bedeuten würden;


(b) der Vertragsabschluss unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des:r Vertragspartners:in oder des Zwecks, gebucht wird;


(c) VTO begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der VTO zuzurechnen ist;


(d) ein wesentlicher Verstoß gegen diese AGB vorliegt;


(e) wenn Leistungsbestandteile aus irgendeinem Grund nicht mehr in den von der VTO vermittelten Angeboten angeführt sind bzw. nicht mehr durchgeführt werden können;


(f) bei Änderung der gesetzlichen Lage, die eine Durchführung unmöglich machen.


8.2. In den vorgenannten Fällen, ausgenommen (d), erhalten Vertragspartner:innen den gezahlten Kaufpreis umgehend zurück. Falls sie nicht von diesem Recht Gebrauch machen, kann ein kostenloser Umtausch auf einen anderen Gutschein der VTO durchgeführt werden.


8.3. Im Falle eines Betrugs, des Versuchs einer Täuschung oder bei anderen illegalen Aktivitäten im Zusammenhang mit einem Gutscheinkauf oder der Inanspruchnahme einer der Leistungsbestandteile ist VTO berechtigt, die betreffenden Gutscheine zu sperren - vorausgesetzt, die Gründe für die Sperre stammen nicht aus der Sphäre der VTO. Es besteht ein Anspruch auf Freischaltung von betroffenen Gutscheinen, wenn Vertragspartner:innen nachweisen, dass keine Gründe für die Sperre vorlagen oder diese Gründe nachträglich weggefallen sind.


§ 9 Rücktritt / Widerrufsrecht / Widerrufsbelehrung


9.1. Vertragspartner:innen, die Verbraucher im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind, können nach Maßgabe des Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetzes (FAGG) von Verträgen über Dienstleistungen binnen 14 Kalendertagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Eine Rückgabe des Gutscheins ist ebenso möglich, wenn dieser innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Erhalt per Einschreiben an die VTO retourniert wird


9.2. Von einem Rücktrittsrecht ausgeschlossen sind Eventgutscheine und sonstige Gutscheine, bei denen mit der Leistungserbringung bereits begonnen wurde. Es besteht daher kein Rücktrittsrecht, wenn diese für einen bestimmten Termin gelten und mit der Leistungserbringung bereits begonnen wurde.


9.3. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Vertragspartner:innen oder von ihnen benannte Dritte, die nicht der:die Zusteller:in ist, die Gutscheine in Besitz genommen haben.


9.4. Zur Ausübung des Widerrufsrechts müssen Vertragspartner:innen der VTO eine eindeutige, auf den Widerruf dieses Vertrages gerichtete Erklärung, übermitteln. Hierfür kann das Muster­ Widerrufsformular gemäß Anhang 1 verwendet werden. Der Widerruf ist zu richten an: gutschein.tourismus@verbund.com

oder per Brief an: VERBUND Tourismus GmbH, Kesselfallstrasse 1, A-5710 Kaprun.


9.5. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.


9.6. Falls Vertragspartner:innen einen Vertrag widerrufen, zahlt die VTO alle Zahlungen, die die VTO von Vertragspartner:innen erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Vertragspartner:innen eine andere Art der Lieferung als die von VTO angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurück, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei der VTO eingegangen ist. Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das Vertragspartner:innen bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, in keinem Fall werden Vertragspartner:innen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.


9.7. Im Falle eines Widerrufs verzichtet die VTO ausdrücklich auf die postalische Rücksendung des Gutscheins durch Vertragspartner:innen und erklärt sich mit dem schriftlichen Widerruf einverstanden. Sollten Vertragspartner:innen dennoch den Gutschein an VTO zurücksenden, so tragen sie die unmittelbaren Kosten für die Rücksendung selbst. VTO verzichtet ausdrücklich auf jegliche Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen hinsichtlich des zugesendeten Gutscheins.


9.8. Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Gutschein bereits verwendet wurde.


§ 10. Datenschutz


10.1. VTO beachtet bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften und verarbeitet die von Vertragspartner:innen bekannt gegebenen Daten nur, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung erforderlich ist.


10.2. Bei verschiedenen Ausflugszielen sind an unterschiedlichen Stellen Kameras angebracht. Das daraus entstandene Bildmaterial wird nach 72 Stunden gelöscht.


10.3. Daten wie Kreditkartennummer, Bankleitzahl, Kontonummer, Name und Anschrift werden über eine geschützte SSL-Leitung übertragen. Somit sind Daten vor unbefugtem Zugriff während der Übertragung im Internet geschützt.


10.4. Nähere Informationen zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung des VERBUND-Konzerns unter www.verbund.com/datenschutz zu entnehmen.


§ 11. Erfüllungsort/Rechtswahl/Gerichtsstand/Sonstiges


11.1. Erfüllungsort ist der jeweilige sich für die Inanspruchnahme der gebuchten Leistung ergebende Ort.


11.2. Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus bzw. im Zusammenhang mit dem Vertrag ist das für Wien, Innere Stadt, sachlich zuständige Gericht. Für Klagen gegen Vertragspartner:innen, die Konsument:innen im Sinn des KSchG sind, gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthalts oder des Ortes der Beschäftigung gemäß § 14 KSchG.


11.3. Auf diese AGB und Verträge mit der VTO ist ausschließlich materielles österreichisches Recht anzuwenden, nicht jedoch die Bestimmungen des UN-Kaufrechts und der nicht zwingenden Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Weiter- bzw. Rückverweisungen sind ausgeschlossen.


11.4. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein/werden, so wird der übrige Teil dieser AGB davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt – außer bei Konsumenten im Sinn des KSchG – eine wirksame oder durchführbare Bestimmung, die der unwirksamen oder undurchführbaren in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht am nächsten kommt.


11.5. Vertragspartner:innen verpflichten sich, diese Bedingungen sowie alle gewerberechtlichen oder sonstigen sie treffenden Vorschriften einzuhalten. AGB der Vertragspartner:innen finden keine Anwendung, auch wenn VTO diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen der Vertragspartner:innen unter Hinweis auf eigene AGB wird hiermit ausdrücklich widersprochen.


11.6. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags und/oder dieser AGB bedürfen – bei Konsumentengeschäften unbeschadet § 10 Abs 3 KSchG – der Schriftform (E-Mail, Brief). Dies gilt auch für die Abänderung dieser Klausel selbst. einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch Vertragspartner:innen sind unwirksam.


11.7. Vertragspartner:innen werden ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese AGB in Verkaufs- und Geschäftsräumen durch Aushang öffentlich zugänglich während den Geschäftszeiten eingesehen werden können.


11.8. Diese AGBs gelten in ihrer gültigen Fassung, die von Zeit zu Zeit vom VTO angepasst werden kann. VTO informiert Vertragspartner:innen im Voraus über alle Änderungen dieser AGB.


11.9. Diese AGB der VERBUND Tourismus GmbH treten mit 01.05.2025 in Kraft.


Anhang 1


Muster-Widerrufsformular


Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:


VERBUND Tourismus GmbH Kesselfallstraße 1

A-5710 Kaprun

Fax: +43 (0)50 313-23 209

E-Mail: gutschein.tourismus@verbund.com


Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über den Kauf des Gutscheins


Gutscheinnummer:

bestellt am(*)/erhalten am(*):

Vorname, Nachname:

Anschrift:


Datum und Unterschrift (nur bei Mitteilung auf Papier)


(*) Unzutreffendes streichen


Stand 10.05.2025

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